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Kopierschutz für die Personenstandsurkunde
Zusammen mit Fachberatern und Standesämtern haben wir ein bundesweit einheitliches Sicherheits-Urkundenpapier entwickelt, welches ausschließlich bei Standesämtern zum Einsatz kommt.
Unautorisierte Kopien sind damit eindeutig erkennbar.
mehrere wirksame Sicherheits-Elemente
kompatibel zu AutiSta-Software
keine neue Hard- oder Software erforderlich
alle Formate und Ausführungen verfügbar
Spezialpapier ohne optische Aufheller
Dieses Sicherheitspapier ist ausschließlich über autorisierte Vertriebspartner (Standesamts-Verlage) erhältlich.
Auf Anfrage nennen wir Ihnen einen Vertriebspartner: Tel. 07128 9282-20
Urkundenpapier für Standesämter
Mit höchster Sicherheit gegen Fälschungsversuche...
Papier mit Kopierschutz
Bei diesem Sicherheitspapier werden alle Kopien automatisch mit dem Schriftzug "KOPIE-COPY" versehen. Zudem ist als weiteres Sicherheits-Element der "ADLER" als hellgraue Schattierung sichtbar – eine Kombination aus Druck und Wasserzeichen. Dieses Sicherheits-Element kann weder kopiert noch gescannt werden.
Ausführungen und Formate
Für den Ausdruck von Personenstandsurkunden gibt es 3 Standard-Formate:
Das DIN A4-Format sowie die traditionellen Stammbuch-Formate in 13 x 20 cm und DIN A5.
Bei allen Formaten gibt es zusätzliche Varianten, z.B. mit ROTER Schmucklinie oder auch mit 6-fach-Lochung.
Sie haben noch Fragen?
Falls Sie noch offene Fragen zu unserem fälschungssicheren Papier für Personenstands-Urkunden haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Telefon: 07128 9282-0
E-Mail: mail@hdruck.com
Anfrage-Formular
Druck-Muster anfordern
Qualitätsanforderungen an das Papier
In der Personenstandsverordnung werden hinsichtlich des zu verwendenden Papiers Mindest-Anforderungen an Qualität und Fälschungssicherheit vorgegeben.
Dazu steht in §48 Abs. 4 PStV: „Das Papier der Urkunden muss mindestens den Qualitätsanforderungen nach DIN 19307 – ASM 80 entsprechen. Schreibmittel müssen...eine höchstmögliche Sicherheit gegen Fälschungsversuche gewährleisten.”
Erlaubnis für bundesweite Verwendung
Für dieses Sicherheits-Urkundenpapier wurde vom Bundesministerium des Inneren am 1.7.2013 die Erlaubnis der bundesweiten Verwendung für den Ausdruck von Personenstands-Urkunden und Bescheinigungen nach § 31 Abs. 3 PStV erteilt.
Auch für unsere aktuelle Ausführung auf Spezial-Papier ohne optische Aufheller liegt die Erlaubnis des BMI vom 10.12.2014 vor.
Einsatz des Sicherheitspapiers
Der Umstieg auf dieses Sicherheits-Urkundenpapier ist einfach, da es mit der AUTISTA-Software erfolgreich getestet wurde. Alle Urkundenpapiere lassen sich so problemlos wie Ihr bisheriges Papier bedrucken. Somit kann jedes Standesamt selbst wirksam Vorsorge gegen unerlaubte Kopien und Manipulationen treffen.
Einfach zu prüfen
Bei Verwendung dieses Sicherheits-Papiers lassen sich Original und Kopien eindeutig voneinander unterscheiden – ein Blick gegen das Licht genügt.
Das Spezial-Papier ohne optische Aufheller ist ein weiteres Sicherheits-Element, das unter UV-Licht geprüft und eindeutig identifiziert wird.
Sie finden hier wichtige Links,
Infos und Downloads.
Bei Fragen beraten wir Sie gerne:
Tel. 07128 92820
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